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Es werden Posts vom Juli 16, 2009 angezeigt.

Spezi ist Spezi ist Colamischgetränk

Spezi ist Spezi ist Colamischgetränk Spezi ist Spezi ist Colamischgetränk? Sagt das der Gastwirt? Und er hat Spezi auf der Karte stehen, schänkt aber ein Produkt aus, auf dem NICHT „Spezi“ steht? Dann haben Sie ein Problem und der Gastwirt ein noch viel Gewichtigeres. Auch wenn Spezi heute ein „Gattungsbegriff“ wie z. B. Tempo oder Nivea ist – Spezi ist Spezi und eben nicht ein Colamischgetränk. Oder sie bestellen einen Jägermeister und bekommen einen Billiganbieter, der Ihnen vielleicht sogar gleich gut schmeckt. Rein rechtlich handelt es sich um Warenunterschiebung . Dies bedeutet, dass der Gastwirt – wenn er denn schon Markennamen nennt – diese Marke auch dem Gast an den Tisch bringen muss. Hier greift der §1 des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Dies ist nicht böswillig, sondern besagt im Wortlaut: „Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb. Es schützt